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   BVerwG, 17.03.1989 - 4 B 48.89   

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BVerwG, 17.03.1989 - 4 B 48.89 (https://dejure.org/1989,10090)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1989 - 4 B 48.89 (https://dejure.org/1989,10090)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1989 - 4 B 48.89 (https://dejure.org/1989,10090)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage - Anforderungen des öffentlichen Rechts an den Inhalt einer Baulast - Bestandskraft einer früher erteilten Baugenehmigung - Änderung des Daches eines Bestandsschutz genießenden Gebäudes

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  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 B 48.89
    In der Rechtsprechung des Senates ist bereits geklärt, daß der baurechtliche Bestandsschutz eine begrenzte Erweiterung des geschützten Baubestandes rechtfertigen kann, soweit seine zeitgemäß-funktionsgerechte Nutzung dies erfordert (Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 B 48.89
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 B 48.89
    In Wirklichkeit wendet sich die Beschwerde gegen die konkrete Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht; mit Angriffen auf die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage jedoch nicht dargelegt werden (BVerwG, Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1989 - 4 B 48.89
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], ständige Rechtsprechung).
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